Die Kanzlei für Betriebsräte

Am Untermain

oder rufen Sie uns an:

0152 06686817

Mit unserer Expertise aus über 30 Jahren stehen wir als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht Betriebsräten bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie in Angegenheiten des Tagesgeschäfts zur Seite.

Zu unseren Mandanten zählen Betriebsräte großer Industrieunternehmen, Betriebsräte mittelständischer Unternehmen und auch der „Ein-Mann-Betriebsrat“.

Wer wir sind

Die Arbeitnehmerkanzlei

Michael Amberg

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht

Manuel Krätschmer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Als Arbeitnehmerkanzlei vertreten wir aus persönlicher Überzeugung ausschließlich Arbeitnehmer, Betriebsräte und Personalräte. Durch diese klare Positionierung wissen wir, dass es bei Ihrer Vertretung nicht nur auf juristisches Können, sondern auch auf den Menschen hinter den Rechtsproblemen ankommt. Aufgrund unserer vollständigen Spezialisierung auf das Arbeitsrecht und das Sozialrecht sind wir rechtlich immer auf dem neuesten Stand und optimal auf Ihr Anliegen vorbereitet.​

Wie wir Sie unterstützen

Unsere Leistungen für betriebsräte

Mitbestimmung

Mitbestimmungsrechte stellen das Tagesgeschäft des Betriebsrates dar. Der Betriebsrat ist u.a. bei personellen Einzelmaßnahmen gemäß § 99 BetrVG zu beteiligen. Dabei steht ihm ein Widerspruchsrecht z.B. bei Einstellungen und Versetzungen zu.

Betriebsänderung

Gerne beraten wir Sie bei einer laufenden Betriebsänderung, bei Unsicherheiten hinsichtlich des Vorliegens einer Betriebsänderung, oder auch generell im Rahmen von Schulungen, um Ihnen dabei zu helfen Ihre Möglichkeiten zur Mitbestimmung bestmöglich wahrzunehmen zu können.

Interessenausgleich
und Sozialplan

Hierbei handelt es sich um eine sehr komplexe Materie, die vom Betriebsrat ohne Hinzuziehung anwaltlicher Unterstützung kaum alleine in den Griff zu bekommen ist. Deshalb hat der Gesetzgeber auch geregelt, dass der Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als 300 Arbeitnehmern auch ohne nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber anwaltliche Unterstützung zur Beratung hinzuziehen darf (§ 111 Satz 2 BetrVG). Aber auch in kleineren Unternehmen ist die Hinzuziehung eines Anwalts regelmäßig zulässig, da dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist (§ 80 Abs. 3 BetrVG).

Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

Die Betriebsvereinbarung (§ 77 BetrVG) ist das wichtigste Werkzeug des Betriebsrates. Betriebsvereinbarungen wirken unmittelbar und zwingend auf das Arbeitsverhältnis der Arbeitnehmer und sind vom Arbeitgeber durchzuführen.
Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen führt bei professioneller Gestaltung regelmäßig zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Belegschaft.
Wir unterstützen Sie daher gerne bei der Verhandlung und der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.

Mandanten

Erfahrungen

BR-Mitglied

Ich bin der Kanzlei Amberg & Krätschmer sehr dankbar für ihre super Unterstützung. Ein großes Lob auch an die Angestellten im Büro, die stets sehr freundlich und professionell unterstützen. In Sachen Arbeits- und Sozialrecht kann ich diese Kanzlei nach meinem bestem Wissen und Gewissen jedem weiterempfehlen.

Marco Korn

Im Rahmen der Standortstilllegung im Bereich Produktion und Logistik hatte der BR auf die Hilfe von Michael Amberg zurückgegriffen. Wir fühlten uns jederzeit gut aufgehoben, Michael Amberg hatte uns stets mit Empathie und Fachwissen bestens beraten. Absolute Empfehlung meinerseits.

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